Marktordnung

Marktzeit


Beginn: 14:00 Uhr, Ende: 18:00 Uhr


Standplätze - Aufbau - Abbau:


Die Standplätze werden vor Ort zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
Standplätze werden mit Nummern bezeichnet, welche vorab mitgeteilt werden und einzuhalten sind.
Reservierte Standplätze müssen bis spätestens 13:00 Uhr eingenommen sein.

Aufbau: zwischen 12.00 Uhr und 13.30 Uhr
Abbau: ab 18.00 Uhr (wetterabhängig)
Der Platz muss bis 19.00 Uhr sauber geräumt sein.

Das Marktgelände ist nicht überdacht.
Der Markt findet bei jedem Wetter statt (Ausnahme: Unwetterwarnung durch den deutschen Wetterdienst (DWD)). Sollte eine Unwetterwarnung während des Marktes erfolgen, hat der Abbau des Standes zu erfolgen und der Standplatz ist unverzüglich zu räumen und sauber zu hinterlassen. Die Standgebühr wird nicht zurückerstattet.

Es werden keine Verkaufstische/Zelte gestellt. Die Standgröße beträgt 3x3 m.

Das Befahren des Geländes mit Autos ist grundsätzlich untersagt, bitte nutzen Sie die angrenzenden öffentlichen Parkflächen. Das Parken auf dem Kundenparkplatz der Gaststätte HenrichS ist nicht gestattet. Beachten Sie beim Parken die Verkehrsregeln (Kreuzungen, Fußwege, Radwege, Ein- und Ausfahrten sowie Rettungswege müssen frei bleiben).

Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten.
Die Standnummer ist sichtbar im Fahrzeug zu platzieren.
Beim Veranstalter ist eine Telefonnummer zu hinterlegen, die am Markttag vor Ort erreichbar ist.

Der Standplatz ist sauber zu verlassen! Der Abfall ist von den Marktbeschickern mitzunehmen!

Strom, Öl, Gas und Wasser werden auf dem Marktgelände nicht bereitgestellt.


Standmiete:


Die Standgebühr beträgt pro Stand 15,00 € zzgl. Müllpfand 5,00 €.
Marktbeschicker müssen sich vorher anmelden. Die Standgebühr inkl. Müllpfand ist mit Anmeldung vorab zu entrichten. Der Standplatz ist dann reserviert.
Eine Rückgabe des gebuchten Standplatzes ist nicht möglich, die Standgebühr wird nicht erstattet.

Der Platz muss sauber verlassen werden. Hinterlassener Müll wird den Marktbeschickern mit einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale von 30 € berechnet.
Das Müllpfand wird gegen Vorlage des Standtickets ausschließlich in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr des Markttages, sofern Sie Ihren Standplatz aufgeräumt und müllfrei hinterlassen haben, erstattet.

Für gewerbliche Händler und Imbissstände (Grillstände, Waffelstände usw.) gelten andere Standgebühren (diese können beim Veranstalter erfragt werden). Die gesetzlich vorgegebenen Hygiene-Vorschriften sind einzuhalten. Den Link dazu finden Sie unter www.kreis-soest.de/gesundheit.


Kindertrödel:


Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren trödeln auf einer Decke mit einem kinderspezifischen Angebot kostenlos. Eine Anmeldung zur Platzreservierung ist erforderlich.


Haftung:


Der Marktbeschicker ist für die Präsentation und für die Aufsicht seiner Ware selbst verantwortlich. Ferner haften die Marktbeschicker für alle Schäden, die von ihnen, ihren Bediensteten oder durch herabfallende Gegenstände oder durch Rangieren mit Fahrzeugen verursacht werden in voller Höhe.
Der Marktbeschicker stellt den Veranstalter von jeglicher Haftung frei. Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl / Beschädigung von Waren, Fahrzeugen, Ständen etc..
Das Befahren und Bewegen auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt stets auf eigene Gefahr.

Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten, wenn keine gesonderte Haftpflicht nachgewiesen wird. Der Betreiber unterliegt der Anzeige- und Nachweispflicht gegenüber dem Veranstalter und haftet alleine für evtl. Schäden.


Warenbeschränkung:


Nicht verkauft werden dürfen Waffen im Sinne von § 1 WaffG, Nationalsozialistische Artikel, Pornografie in jeglicher Form, Bild/Tonträger/Computerspiele, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind sowie Raubkopien und Lebensmittel.


Weitere Hinweise:


Alle Termine "Unter Vorbehalt".
Das Rauchen in Gebäuden ist strengstens untersagt.

Die am Markttag gültige Version der Marktordnung ist anzuwenden, vorhergehende Versionen verlieren ihre Gültigkeit.

Bei Änderungen, Ausfall oder Irrtümern sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen!


Stand: 03.02.2024


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